KostenfestsetzungUngeklärte Erbfolge: Kostenfestsetzung durch Anwalt des verstorbenen Mandanten möglich?
| Stellen Sie sich den folgenden Praxisfall vor: Der von Ihnen vertretene Kläger verstirbt während des Klageverfahrens. Nachdem sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt hat, fasst das Prozessgericht den Beschluss, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Im Beschluss ist der verstorbene Kläger mit seiner letzten Wohnanschrift aufgeführt. Sie können für den verstorbenen Mandanten nicht die Kostenfestsetzung beantragen. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie tun können, um „auf Ihre Kosten zu kommen“. |
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AUSGABE: RVGprof 11/2022, S. 188 · ID: 48633023
