HaftpflichtprozessSonderfall: Mitverklagter Fahrer kann Anwaltskosten erstattet verlangen
| In Verkehrsunfallprozessen wird i. d. R. neben dem Halter und dem Haftpflichtversicherer auch der Fahrer verklagt – schon allein aus dem Grund, um ihn als Zeugen auszuschalten. Ist dem Fahrer die Klage zugestellt worden, beauftragt er häufig einen Anwalt damit, ihn zu beraten, was zu tun sei. Übernimmt im Anschluss der Haftpflichtversicherer die gesamte Prozessführung, stellt sich die Frage, ob der Fahrer die Kosten seines Anwalts erstattet verlangen kann. Das OLG Frankfurt hält zumindest die Kosten einer Beratung für erstattungsfähig. |
Sachverhalt
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AUSGABE: RVGprof 11/2022, S. 185 · ID: 48633027

