AnrechnungPKH/VKH: Wann wird die außergerichtliche Geschäftsgebühr angerechnet?
| In der (familienrechtlichen) Praxis immer wieder problematisch: Der Anwalt wird zunächst außergerichtlich tätig und kann hierfür eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG beanspruchen. Im anschließenden gerichtlichen Verfahren erhält er PKH/VKH und hat nach § 49 RVG einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse. Muss sich der Anwalt in dieser Konstellation etwas anrechnen lassen? |
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AUSGABE: RVGprof 10/2022, S. 177 · ID: 48548590