StrafverfahrenDie Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG
| Die Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG entsteht für bestimmte (Vernehmungs-)Termine außerhalb der Hauptverhandlung. Anwälte sollten die jeweiligen Termine inkl. Ablauf und Dauer genau dokumentieren und ihre Mitarbeiter entsprechend anweisen, wenn sie diese Betragsrahmengebühr abrechnen und der Höhe nach begründen möchten. |

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AUSGABE: RVGprof 10/2022, S. 167 · ID: 48522324