PKH/VKHBAG: Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich gibt es nur nach einem neuen Antrag
| Eine prozessuale Problematik besteht oftmals darin, ob und unter welchen Voraussetzungen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf bislang nicht rechtshängige Streitgegenstände eines Mehrvergleichs erstreckt werden kann. Dabei steht insbesondere die Frage im Zentrum, ob allein die Zustimmung zu einem Vergleich als konkludenter Antrag auf Erweiterung der Prozesskostenhilfe genügt. |
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AUSGABE: RVGprof 7/2025, S. 116 · ID: 50442060