Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. RVGprof RVG professionell
  3. Voraussetzung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200, 3201 VV RVG

Anwaltliche NebentätigkeitenVoraussetzung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200, 3201 VV RVG

Abo-Inhalt20.06.20256611 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| In gerichtlichen Verfahren stellt sich die Frage, in welchem Umfang anwaltliche Tätigkeiten gebührenrechtlich zu vergüten sind – insbesondere dann, wenn nach Abschluss der ersten Instanz nur noch eingeschränkte oder rein informatorische Handlungen durch den Anwalt erfolgen. Wann liegt eine anwaltliche Tätigkeit i. S. d. VV RVG vor, die über die erste Instanz hinausgeht? Zu klären sind Situationen, in denen der Anwalt den Inhalt der Rechtsmittelschrift seinem Mandanten erklärt oder allgemein über den Ablauf des Verfahrens in der zweiten Instanz informiert. Insbesondere ist zu prüfen, ob solche Handlungen eine neue, zweite Angelegenheit begründen und damit die Entstehung einer Verfahrensgebühr nach den Nr. 3200 VV RVG oder Nr. 3201 VV RVG rechtfertigen. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: RVGprof 7/2025, S. 118 · ID: 50440739

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Mehr zu diesen Themen
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte