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Juli 2025

InkassoSo rechnen Sie Inkassodienstleistungen bei unbestrittenen deliktischen Forderungen ab

Abo-Inhalt26.06.20256635 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Die angemessene Vergütung anwaltlicher Inkassotätigkeit im Zusammenhang mit unbestrittenen Schadenersatzforderungen – insbesondere aus Verkehrsunfällen – ist seit der Einführung von Absatz 2 zu Nr. 2300 VV RVG Gegenstand intensiver rechtlicher und praktischer Diskussion. Dabei stellt sich die zentrale Frage, ob und inwieweit diese Regelung auch auf deliktische Forderungen anzuwenden ist, die typischerweise Gegenstand verkehrsunfallrechtlicher Mandate sind. Gerade in Fällen, in denen Rechtsanwälte im Wege der Abtretung tätig werden oder Mandanten über spezialisierte Inkassodienstleister vertreten sind, steht zur Klärung, ob die reduzierte Gebührenstruktur des neuen Absatzes 2 Anwendung findet – mit erheblichen Auswirkungen auf die Honorierung solcher außergerichtlichen Rechtsverfolgung. |

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AUSGABE: RVGprof 7/2025, S. 127 · ID: 50441176

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