OrdnungswidrigkeitenverfahrenAkteneinsicht: Bei teilweise geschwärzter Akte ist Aktenversendungspauschale unzulässig
| Es sind nur 12 EUR, wenn es um die Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV RVG geht. Aber die damit zusammenhängenden Fragen spielen in der Rechtsprechung – wie hier beim AG Leipzig – immer wieder eine Rolle. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: RVGprof 4/2022, S. 65 · ID: 48029460