ZollbefreiungZollbefreiung für Niedrigwertsendungen ist beendet: 3-EUR-Pauschalzoll ab 2026
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, ab dem 1.7.26 einen festen Zollsatz von 3 EUR auf Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR zu erheben, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Damit endet die seit Jahren bestehende Privilegierung solcher Sendungen. Bereits seit 2021 unterliegen sie der Einfuhrumsatzsteuer, zollrechtlich waren sie jedoch befreit. Diese Zollbefreiung wird nun übergangsweise aufgehoben.
1. Übergangsregelung bis zur Zollreform 2028
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AUSGABE: PStR 4/2026, S. 94 · ID: 50719158
