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Jan. 2024

UnzuverlässigkeitWird ein abgeschlossenes Steuerstrafverfahren verschwiegen, droht die Unzuverlässigkeit

Abo-Inhalt01.01.2024145 Min. Lesedauer IWW

| Verschweigt die im Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu überprüfende Person ein Strafverfahren (hier: Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung), resultieren hieraus Zuverlässigkeitszweifel. Das hat das VG Berlin entschieden. |

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AUSGABE: PStR 1/2024, S. 8 · ID: 49776826

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