UnzuverlässigkeitWird ein abgeschlossenes Steuerstrafverfahren verschwiegen, droht die Unzuverlässigkeit
| Verschweigt die im Sicherheitsüberprüfungsverfahren zu überprüfende Person ein Strafverfahren (hier: Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung), resultieren hieraus Zuverlässigkeitszweifel. Das hat das VG Berlin entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 1/2024, S. 8 · ID: 49776826
