SteuerhinterziehungSteuerhinterziehung gefährdet Heilpraktikererlaubnis
| Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass ebenso wie der Widerruf einer ärztlichen Approbation der Widerruf einer sonstigen heilberuflichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit auch auf Verstöße gegen Berufspflichten, die sich auf den Bereich der Abrechnung beziehen, gestützt werden kann. Es gehört auch zu den Berufspflichten eines heilberuflich Tätigen, die Heilbehandlung mit den Kostenträgern korrekt abzurechnen. Das hat der VGH München entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 10/2024, S. 222 · ID: 50016935