Hemmung der FestsetzungsverjährungSteuerhinterziehung durch Erblasser und Erben
| Der BFH hat entschieden, dass die steuerliche Festsetzungsverjährung nach § 171 Abs. 7 AO so lange gehemmt ist, bis die nach dem Tod des Erblassers durch den Erben vor Ablauf der zehnjährigen Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO) begangene, eigenständige Hinterziehung durch Unterlassen strafrechtlich verfolgungsverjährt ist. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 2/2023, S. 28 · ID: 48800645