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Juni 2022

FG NürnbergNeue EuGH-Vorlage: Vorsteuerabzug auf 2. Stufe der Lieferkette

02.05.2022741 Min. Lesedauer IWW

| Das FG Nürnberg hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob dem zweiten Erwerber eines Gegenstands der Vorsteuerabzug versagt werden kann, weil er wissen musste, dass der ursprüngliche Verkäufer bei der ersten Veräußerung Mehrwertsteuer hinterzogen hat (21.9.21, 2 K 345/20, Abruf-Nr. 225773). |

Neben der o. g. Ausgangsfrage möchte das FG ebenfalls geklärt wissen, ob die Vorsteuerversagung beim zweiten Erwerber betragsmäßig auf den durch die Hinterziehung entstandenen Schaden zu begrenzen ist und wie dies konkret berechnet werden soll. Beispielsweise könnte ein Vergleich der in der Leistungskette gesetzlich geschuldeten mit der tatsächlich festgesetzten Steuer oder ein Vergleich der in der Leistungskette gesetzlich geschuldeten mit der tatsächlich bezahlten Steuer erfolgen.

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AUSGABE: PStR 6/2022, S. 121 · ID: 47785517

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