VermögensabschöpfungBegrenzung steuerlicher Haftungsschuld durch strafrechtliche Vermögensabschöpfung
| Steuerliche Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Leistungspflicht. Im Fall eines Straftatbestands ist fraglich, wie sich eine Vermögensabschöpfung steuerstrafrechtlich auswirken kann. Strafrechtlich gilt das vermögensabschöpfende Bruttoprinzip. Inwieweit eine Art „erweiterte Akzessorietät“, also eine erweiterte Wirkung strafrechtlicher Vermögensabschöpfung auf steuerliches Akzessorietätsverhältnis zwischen Steuer- und Haftungsschuld gelten sollte, damit Steuer- und Steuerstrafrecht nicht überkompensierend wirken, ist kritisch zu betrachten. |
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AUSGABE: PStR 6/2022, S. 134 · ID: 47890664
