BundestagKryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz sorgt für Bußgeldnormen
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 22.12.25 (BGBl 2025 Teil I Nr. 352, S. 1 ff., BT-Drs. 21/1937) hat der Bundestag u. a. das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) verabschiedet. Es implementiert neue Melde- und Registrierungspflichten für Krypto-Anbieter sowie einen automatischen Daten-Austausch zwischen Steuerbehörden zu Kryptowerten.
Bußgeldtatbestände nach § 18 KStTG flankieren Pflichten des Gesetzes, mit Geldbußen bis zu 10.000 EUR bzw. 50.000 EUR. Zuständig ist das BZSt. Für das Verfahren gelten §§ 389, 390, 410 Abs. 1 Nr. 3 und 6-12 AO sowie das OWiG. Die neuen Pflichten sind ab 2026 zu erfüllen. (DR)
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AUSGABE: PStR 3/2026, S. 52 · ID: 50682170

