FG HessenFG darf strafgerichtliche Feststellungen verwerten
Das FG Hessen hat klargestellt, inwieweit strafgerichtliche Urteile für Entscheidungen des FG bedeutsam sind (12.3.25, 8 K 1328/21, Abruf-Nr. 250845).
Das FG wies die Klage ab. Seine Entscheidung basiere nicht nur auf der Beweisaufnahme, den vorgelegten Akten, insbesondere den Erkenntnissen der Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Vielmehr legt der Senat auch die umfangreichen und sehr detaillierten tatsächlichen Feststellungen in den (zwischenzeitlich rechtskräftigen) Strafurteilen gegen den Kläger zugrunde. Der Senat ist überzeugt, dass die dort getroffenen Feststellungen korrekt sind und sich mit den Ergebnissen des finanzgerichtlichen Verfahrens decken.
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AUSGABE: PStR 3/2026, S. 51 · ID: 50690816
