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GesetzgebungHinSchG verkündet – Schutz von Whistleblowern

26.06.20236505 Min. Lesedauer IWW

| Das Hinweisgeberschutzgesetz ist am 2.7.23 in Kraft getreten (BGBl 23 I Nr. 140). |

Das HinSchG setzt (verspätet) die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Enthalten sind Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit von Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien – aber auch Haftung, Schadenersatz und Bußgelder im Fall bewusst falscher Angaben. Behörden und Unternehmen müssen sichere interne Hinweisgebersysteme betreiben. Zusätzlich errichtet der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz. Anonyme Meldungen müssen (nach dem Kompromiss im Vermittlungsausschuss) nicht mehr bearbeitet werden. Die maximale Geldbuße ist auf 50.000 EUR reduziert worden.(DR)

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AUSGABE: PStR 8/2023, S. 169 · ID: 49537194

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