HinweisgeberschutzgesetzAus Leserforum: Ist Hinweisgeberschutzgesetz auf Autohaus-Website zu hinterlegen?
Abo-Inhalt04.03.20264 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Rödl, München
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Ein ASR-Leser fragt: Wir sind ein Autohaus mit rund 70 Beschäftigten und fragen, ob wir auf der Webseite das Hinweisgeberschutzgesetz hinterlegen müssen. Ist ein QR-Code vorzuhalten? Nach Prüfung diverser größerer Autohäuser stellen wir fest: Diese haben nur das Impressum und Angaben für § 5 TMG auf der Webseite hinterlegt, aber keinen QR-Code wegen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Ist das richtig?
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