EinziehungEinziehung als ungerechtfertigte Bereicherung des Staates?
| Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wird i. d. R. neben dem Strafausspruch auch die Einziehung von Wertersatz angeordnet. Insbesondere für die im Rahmen der Einziehung betroffenen Unternehmen hat dies z. T. existenzvernichtende Folgen. In Konstellationen, in denen der Unternehmer eine Einfuhr nicht angemeldet, aber auch kein Vorsteuerabzugsrecht geltend gemacht hat, darf keine Einziehung in Betracht kommen. |
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AUSGABE: PStR 8/2023, S. 179 · ID: 49320319