Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PStR Praxis Steuerstrafrecht
  3. Das sind die Neuerungen durch die AStBV (St) 2025

SteuerhinterziehungDas sind die Neuerungen durch die AStBV (St) 2025

Abo-Inhalt02.07.2025173 Min. LesedauerVon Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

| Die AStBV (St) 2025 (BStBl I 25, 507) ist mit Wirkung vom 1.4.25 an die Stelle der AStBV (St) 2023/2024 getreten (zu letzterer Gehm, PStR 24, 60 ff.). Insofern ergeben sich wieder einige Neuerungen für das Steuerstraf- sowie für das steuerliche Bußgeldverfahren, deren praxisrelevantesten hier vorgestellt werden sollen. Aus Nr. 1 Abs. 1 AStBV (St) 2025 ergibt sich, dass diese Verwaltungsanweisung nur gegenüber den Finanzbehörden gilt. Weil jedoch Steuerstraf- und -bußgeldverfahren meistens ihren Ausgangspunkt bei der Finanzverwaltung finden, ist die AStBV (St) sehr relevant. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: PStR 7/2025, S. 157 · ID: 50377583

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2025

Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet

Eine (Berichtigungs-)Pflicht mehr erhöht auch das strafrechtliche Risiko – zu § 153 Abs. 4 AO

PStR
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 167
18.06.2025
4 Min. Lesedauer

Zu Jahresbeginn wurde § 153 Abs. 4 AO um eine Anzeige- und Berichtigungspflicht erweitert, wenn Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuer-, einem Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte