SteuerhinterziehungDas sind die Neuerungen durch die AStBV (St) 2025
| Die AStBV (St) 2025 (BStBl I 25, 507) ist mit Wirkung vom 1.4.25 an die Stelle der AStBV (St) 2023/2024 getreten (zu letzterer Gehm, PStR 24, 60 ff.). Insofern ergeben sich wieder einige Neuerungen für das Steuerstraf- sowie für das steuerliche Bußgeldverfahren, deren praxisrelevantesten hier vorgestellt werden sollen. Aus Nr. 1 Abs. 1 AStBV (St) 2025 ergibt sich, dass diese Verwaltungsanweisung nur gegenüber den Finanzbehörden gilt. Weil jedoch Steuerstraf- und -bußgeldverfahren meistens ihren Ausgangspunkt bei der Finanzverwaltung finden, ist die AStBV (St) sehr relevant. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Steuerstraftaten gleichgestellte Straftaten und OWis
- 2. Umfang des Akteneinsichtsrechts
- 3. Einvernehmliche Einsichtnahme in Räume und Behältnisse
- 4. Umfang der Haussuchung
- 5. Umfang Onlinedurchsicht
- 6. Strafzumessung
- 7. Opportunitätsprinzip
- 8. Zuständigkeit für die Verfolgung von OWis
- 9. Strafprozessuale Verwertungsverbote
- 10. Resümee
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AUSGABE: PStR 7/2025, S. 157 · ID: 50377583