ProzessrechtDas sind die Anforderungen an eine Klage gegen einen Lohnsteuerhaftungsbescheid
| Zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens in Bezug auf einen Haftungsbescheid reicht es regelmäßig nicht aus, den angefochtenen Verwaltungsakt zu benennen und die Aufhebung dieses Verwaltungsakts zu beantragen. Erforderlich ist eine zumindest schlagwortartige Grobbegründung, aus der sich im Gesamtzusammenhang mit hinreichender Deutlichkeit die maßgeblichen Streitpunkte ermitteln lassen. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 8/2025, S. 177 · ID: 49992982