ErmittlungsverfahrenErmittlungsbehördliche Passivität kann den Durchsuchungserfolg gefährden
Die mehrjährige Beschlagnahme von Datenträgern, um diese durchzusehen und auszuwerten, kann strafprozessual rechtswidrig sein, wenn kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Eine derart lange Beschlagnahme ist unverhältnismäßig. Daran ändert auch eine personelle oder sachliche Überlastung bei den Ermittlungsbehörden nichts. Das hat das LG Gera entschieden.
Sachverhalt
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AUSGABE: PStR 5/2026, S. 111 · ID: 50644586

