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ErmittlungsverfahrenErmittlungsbehördliche Passivität kann den Durchsuchungserfolg gefährden

Abo-Inhalt24.03.20264 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin

Die mehrjährige Beschlagnahme von Datenträgern, um diese durchzusehen und auszuwerten, kann strafprozessual rechtswidrig sein, wenn kein weiterer Erkenntnisgewinn zu erwarten ist. Eine derart lange Beschlagnahme ist unverhältnismäßig. Daran ändert auch eine personelle oder sachliche Überlastung bei den Ermittlungsbehörden nichts. Das hat das LG Gera entschieden.

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AUSGABE: PStR 5/2026, S. 111 · ID: 50644586

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