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ArbeitsunfähigkeitQuarantäne ist nicht gleich AU – keine Nachgewährung von Urlaubstagen

Abo-Inhalt01.03.20223040 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

| Erkranken Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht auf den Urlaub angerechnet. Was aber geschieht z. B. wenn bei einem Ihrer Angestellten, der gerade Urlaub hat, Quarantäne wegen COVID-19 angeordnet wurde? Müssen Sie die Tage nachträglich gewähren? Nein. Denn Quarantäne ist nicht zwingend eine AU. Daher scheiterte eine Arbeitnehmerin Ende 2021 vor Gericht (Landesarbeitsgericht [LAG] Köln, Urteil vom 13.12.2021, Az. 2 Sa 488/21). |

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AUSGABE: PP 3/2022, S. 7 · ID: 47995925

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