Rentenversicherung Freie Mitarbeit: Diese Änderungen im Statusfeststellungsverfahren gelten ab dem 01.04.2022
| In einem Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bisher auf Antrag des Beschäftigten oder des Arbeit-/Auftraggebers faktisch, ob Beschäftigte als Selbstständige oder im Angestelltenverhältnis tätig sind. Das Statusfeststellungsverfahren ist in § 7a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Diese Vorschrift wird durch ein bereits im Mai 2021 beschlossenes Gesetz zum 01.04.2022 geändert. |
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: PP 3/2022, S. 3 · ID: 47993374
