Außerordentliche KündigungFristlose Kündigung wegen Online-AUB ohne einen vorherigen Arztkontakt
Eine allein auf einem Onlinefragebogen ohne jeglichen ärztlichen Kontakt beruhende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert deren Beweiswert vollständig und begründet bei bewusster Täuschung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Täuscht der Arbeitnehmer durch eine scheinärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit (AU), ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 05.09.2025, Az. 14 SLa 145/25, Abruf-Nr. 251070). Der Fall ist auch für Zahnarztpraxen relevant.
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AUSGABE: ZP 3/2026, S. 14 · ID: 50658922
