UmsatzsteuerBFH stellt klar: Privater Schwimmunterricht auch für Kleinkinder ab drei Jahren steuerpflichtig
| Die Umsatzsteuerpflicht für Schwimmunterricht von privaten Anbietern gilt unabhängig davon, ob sich das Kursangebot an Säuglinge (bis zwölf Monate) oder Kleinkinder (12 bis 36 Monate) richtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einer Ergänzungsentscheidung zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; vgl. Beitrag in PP 01/2022, Seite 14) klargestellt und damit den von einer privaten Anbieterin erteilten Schwimmkursen die Steuerbefreiung verweigert (BFH, Urteil vom 15.03.2022, Az. V R 35/21 [V R 35/19], Abruf-Nr. 231154). |
Schwimmlehrerin hatte Umsatzsteuerfreiheit beantragt ...
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AUSGABE: PP 10/2022, S. 20 · ID: 48598527