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Okt. 2022

LeistungserbringungStimm-, Schluck- und Sprechtherapie seit dem 01.09.2022 wieder per Video möglich

06.09.20228650 Min. Lesedauer IWW

| Seit dem 01.09.2022 dürfen stimm-, schluck- und sprechtherapeutische Leistungen wieder bis auf Weiteres unter bestimmten Voraussetzungen als Videobehandlung abgegeben werden. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und die sprachtherapeutischen Berufsverbände geeinigt. |

Stimm-, Schluck- und Sprechtherapie: Rahmenbedingungen für die Videobehandlung

  • Kinder ab 4 Jahren können per Video behandelt werden, wenn
  • ihre Medienkompetenz ausreicht und
  • eine Bezugs-/Betreuungsperson zugegen ist.
  • Bei bestehender Gefahr des Verschluckens (z. B. in der Schlucktherapie) darf keine Videobehandlung stattfinden.
  • Die Erstbehandlung muss als Sitzung in der Praxis stattfinden, der Durchführung der weiteren Behandlungen als Videobehandlung müssen die Versicherten zustimmen.

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