ParodontologieAnpassung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025 – Bewertungsausschuss fasst BEMA-Nr. UPT neu
| Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Anpassung der PAR-Richtlinie zum 01.07.2025 betraf vor allem die veränderte Fristenregelung bei den UPT-Maßnahmen (AAZ 03/2025, Seite 3 ff.). Nun hat auch der Bewertungsausschuss per Beschluss vom 12.03.2025 im BEMA die Änderungen nachvollzogen, die der G-BA im Dezember 2024 für die PAR-Richtlinie vorgenommen hatte. Auch die BEMA-Änderungen sollen zum 01.07.2025 in Kraft treten, soweit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die beschlossenen Änderungen nicht beanstandet. Was die Änderungen für die Planung der UPT-Strecke in der Zahnarztpraxis bedeutet, erläutert dieser Beitrag. |
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AUSGABE: AAZ 5/2025, S. 4 · ID: 50383919