EinkommensteuerSteuerliche Einordnung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse
| Die vom Arbeitgeber entrichteten überobligatorischen Beiträge an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, der im Zeitpunkt der Beitragszahlung zufließt. Die für Zwecke der deutschen Einkommensbesteuerung vorzunehmende Aufteilung der Beiträge in obligatorische und darüber hinaus gehende überobligatorische Beiträge ist im Wege der Schätzung (§ 162 AO) vorzunehmen – das hat das FG Baden-Württemberg entschieden (FG Baden-Württemberg 18.11.21, 3 K 1213/20; s. auch Pressemitteilung des FG vom 7.2.22). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 6/2022, S. 156 · ID: 48090051
