InvestmentsteuergesetzDie neue Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile im Privatvermögen
| Mit dem Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024; BGBl I 24, Nr. 387) hat der Gesetzgeber § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG neu eingeführt. Sie sind § 6 AStG nachgebildet und sehen mit Wirkung ab dem 1.1.25 erstmals eine Wegzugsbesteuerung für (Spezial-)Investmentanteile des Privatvermögens vor. Der Beitrag gibt einen Überblick über den Regelungsgehalt der § 19 Abs. 3 und § 49 Abs. 5 InvStG und zeigt auf, was Fondsanleger ab dem 1.1.25 zu beachten haben. |
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AUSGABE: PIStB 5/2025, S. 125 · ID: 50360341