DBA-SchweizBesteuerungsrecht für Arbeitseinkünfte während der Freistellungsphase
| Der BFH hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass während der Freistellungsphase eines Arbeitnehmers das Besteuerungsrecht für seine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz 1971/2010 ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat (hier: Deutschland) zusteht. Dies gilt für einen Arbeitnehmer, der vor seiner Kündigung sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland tätig war und während der Freistellungsphase unwiderruflich von der Arbeitspflicht entbunden wurde (BFH 1.8.24, VI R 23/22, BB 24, 2389). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 2/2025, S. 34 · ID: 50234181