DBA-SchweizBei der Einkunftsbesteuerung eines Piloten gilt das Territorialitätsprinzip
| Die Einkünfte eines im Inland ansässigen Piloten, der für ein Unternehmen in der Schweiz im internationalen Luftverkehr arbeitet, sind nicht vollständig in Deutschland steuerfrei. Der BFH hat entschieden, dass die Steuerfreistellung in Deutschland nur insoweit gilt, als der Pilot seine Tätigkeit nach dem Territorialitätsprinzip auf Schweizer Boden und im Schweizer Luftraum ausübt (BFH 24.10.24, VI R 28/22, BB 25, 405). |
Sachverhalt
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AUSGABE: PIStB 6/2025, S. 150 · ID: 50360325