UmsatzsteuerbefreiungReitunterricht als Freizeitgestaltung ist umsatzsteuerpflichtig
| Die Erteilung von Reitunterricht ist nicht von der Umsatzsteuer befreit, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (BFH 22.1.25, XI R 9/22). |
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AUSGABE: PFB 8/2025, S. 217 · ID: 50439702