EinkünftequalifikationKfz-Meister als Kfz-Sachverständiger übt keine ingenieurähnliche Tätigkeit aus
| Ein Kfz-Meister, der als Kfz-Sachverständiger tätig ist, übt keine ingenieurähnliche Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus, wenn er keine mit einem Ingenieurstudium vergleichbare Vorbildung nachweist. Die Einstufung eines Meistertitels auf dem Niveau eines Bachelorabschlusses im Europäischen oder Deutschen Qualifikationsrahmen genügt hierfür nicht. Der BFH (22.4.25, VIII B 88/24) wies die NZB als unbegründet zurück. |
Sachverhalt
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AUSGABE: PFB 8/2025, S. 213 · ID: 50471018