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EinkünftequalifikationBlogspenden sind Betriebseinnahmen eines freien Journalisten

26.01.20263 Min. Lesedauer IWW

Freiwillige Zahlungen von Lesern an den Betreiber eines tagesaktuellen Internetblogs sind als Betriebseinnahmen und nicht als schenkungsteuerpflichtige Zuwendungen einzustufen. Die Blogtätigkeit ist eine freiberufliche journalistische Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG mit Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr und Gewinnerzielungsabsicht (FG Berlin-Brandenburg 12.6.25, 14 K 14067/24, Rev. BFH VIII R 18/25).

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