Architektenrecht Mehrere Planer im Projekt: BGH klärt Koordinationsverantwortung an der Schnittstelle
In vielen Projekten liegt die Planung nicht mehr in einer Hand. Die Entwurfsplanung wird von einem Büro erbracht, die Ausführungsplanung von einem anderen. Hinzu kommen Fachplaner, Bauüberwachung und häufig ein gesondert beauftragter Koordinator oder Projektsteuerer. Problematisch werden solche Konstruktionen, wenn sich im Nachhinein zeigt, dass ein technisches Risiko zwar erkannt, aber nicht sauber geklärt wurde. Wie wird die Haftung verteilt, wenn mehrere Planer beteiligt sind und an der Schnittstelle etwas schiefläuft? Das hat der BGH geklärt.
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AUSGABE: PBP 3/2026, S. 7 · ID: 50716716