ArbeitsrechtHoher Krankenstand: Dürfen Sie krankheitsbedingt kündigen?
Auch Planungsbüros melden Krankenstände auf „Allzeit-Höchst-Niveau“. Weil Beschäftigte, die ständig oder dauerhaft krank sind, den wirtschaftlichen Erfolg des Büros gefährden, stellen sich manche Büros die Frage, ob und wann man solchen Mitarbeitern kündigen kann. Die krankheitsbedingte Kündigung gehört zu den komplexesten Fällen des Kündigungsrechts. Um sie kursieren zahlreiche Mythen. Sechs dieser weitverbreiteten Irrtümer klärt dieser Beitrag auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Lange Krankheit rechtfertigt automatisch Kündigung
- 2. Eine Kündigung ist auch ohne BEM wirksam
- 3. Kurze, häufige Erkrankungen sind kein Kündigungsgrund
- 4. Kündigung während Krankschreibung ist unzulässig
- 5. Kündigung kann ohne Abmahnung erfolgen
- 6. Arbeitgeber kann allein auf Basis von Fehlzeiten kündigen
- Sechs-Punkte-Checkliste abarbeiten
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AUSGABE: PBP 2/2026, S. 31 · ID: 50671874