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Aug. 2024

ArbeitgeberleistungenGehaltsbenefit Jobrad: So ist das E-Bike aus Sicht des Arbeitgebers lohn- und umsatzsteuerrechtlich zu behandeln

Leseprobe31.07.2024656 Min. Lesedauer IWW

| E-Bikes sind beliebt, auch im Planungsbüro. Die Überlassung ist nämlich nicht nur klimafreundlich, sondern wird vom Finanzamt unter bestimmten Umständen auch nicht als geldwerter Vorteil bei den Mitarbeitern behandelt. Welche Rahmenbedingungen für Sie als Arbeitgeber bei der Überlassung gelten und wie diese – vom Kauf des E-Bikes bis hin zum späteren Verkauf an den Mitarbeiter – lohn- und umsatzsteuerlich zu behandeln sind, erfahren Sie in einem 15-minütigem IWW-Lehrvideo. |

D screen_lehrvideo_68_E-Bike.jpg (© IWW Institut)
© IWW Institut
Weiterführender Hinweis
  • Das Lehrvideo „Gehaltsbenefit Jobrad: So ist das E-Bike aus Sicht des Arbeitgebers lohn- und umsatzsteuerrechtlich zu behandeln“ finden Sie auf https://www.iww.de/ssp/lehrvideos → Abruf-Nr. 50100798

AUSGABE: PBP 8/2024, S. 2 · ID: 50106680

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