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Apr. 2025

Abschließende HinweiseVerzugszinsen

Abo-Inhalt10.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Für die Berechnung der Verzugszinsen ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. |

Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.1.2025 bis zum 30.6.2025 beträgt 2,27 Prozent.

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AUSGABE: MRP 4/2025, S. 0 · ID: 50348559

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2025

Gesellschafter und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Arbeitszeit im Anstellungsvertrag nicht geregelt: Kein Kurzarbeitergeld für Geschäftsführer

MRP
Fachbeitrag
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10.03.2025
1 Min. Lesedauer

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