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Apr. 2025

Freiberufler und GewerbetreibendeE-Bilanz: Klarstellung durch Bundesfinanzministerium

Abo-Inhalt10.03.20251 Min. Lesedauer IWW

| Nach § 5b des Einkommensteuergesetzes sind die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln (kurz E-Bilanz). Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde der Umfang ausgedehnt: Bereits für Wirtschaftsjahre, die in 2025 beginnen, sind unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu übermitteln. Ab 2028 kommen weitere Daten dazu. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat kritisiert, dass die Neuregelung offenlässt, welche Daten als unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu verstehen sind. Mit der Bitte um Klarstellung hat er sich an das Bundesfinanzministerium gewandt. |

Das Bundesfinanzministerium teilte in seinem Antwortschreiben mit, dass die unverdichteten Kontennachweise Folgendes umfassen:

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AUSGABE: MRP 4/2025, S. 0 · ID: 50348527

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