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Freiberufler und GewerbetreibendeAktuelles zum Wechsel der Gewinnermittlungsart

Abo-Inhalt10.03.20252 Min. Lesedauer IWW

| In einem Streitfall ging es um die Zulässigkeit des Wechsels der Gewinnermittlungsart. Dabei entschied der Bundesfinanzhof, dass der Steuerpflichtige im Streitjahr die Voraussetzungen für eine Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht mehr erfüllte, weil er durch die Aufstellung des Jahresabschlusses sein Wahlrecht bereits ausgeübt hatte und daran gebunden war. |

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AUSGABE: MRP 4/2025, S. 0 · ID: 50348529

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