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Feb. 2025

Für alle SteuerpflichtigenNachweis bei Krankheitskosten: Ab 2025 muss der Name auf dem Kassenbeleg stehen

Abo-Inhalt13.01.20252 Min. Lesedauer IWW

| Aufwendungen für Krankheitskosten sind nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn gewisse Nachweiserfordernisse erfüllt sind. Das Bundesfinanzministerium hat nun dargelegt, wie der Nachweis ab dem Veranlagungszeitraum 2024 zu führen ist.|

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AUSGABE: MRK 2/2025, S. 0 · ID: 50281785

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