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Gesellschafter und Geschäftsführer von KapitalgesellschaftenVerdeckte Gewinnausschüttung: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Abo-Inhalt03.12.2025219 Min. Lesedauer IWW

| Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen. So lautet ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs. |

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AUSGABE: MRP 1/2026, S. 0 · ID: 50644172

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