Für alle SteuerpflichtigenKoalitionsvertrag: Das sind die steuerlichen Pläne!
| Im April 2025 haben CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ vorgestellt. Blickt man auf die steuerlichen Aspekte, dann sind einige Vorhaben bereits präzise formuliert (z. B. die dauerhafte Erhöhung der Entfernungspauschale zum 1.1.2026 auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer oder die dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % ebenfalls zum 1.1.2026). Vielfach handelt es sich aber leider „nur“ um Absichtserklärungen. Die genaue Ausgestaltung bleibt der Gesetzgebung vorbehalten. |
Bei allen nachfolgend auszugsweise vorgestellten Steuerplänen gilt: Die Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
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AUSGABE: MRK 6/2025, S. 0 · ID: 50410444