Für alle SteuerpflichtigenVerfassungsgemäß: Geschlechtsspezifische Sterbetafeln bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
| Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Die Verwendung von geschlechtsspezifischen Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. |
Die Heranziehung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln dient dem Ziel, die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen mit zutreffenden Werten zu erfassen und eine Besteuerung nach der tatsächlichen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
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AUSGABE: MRK 6/2025, S. 0 · ID: 50410522