Für UnternehmerInstandsetzung und Modernisierung von Gebäuden: Ein Schreiben aus 2003 wurde (endlich) ersetzt
Werden an einem Gebäude Instandsetzungen und Modernisierungen vorgenommen, handelt es sich regelmäßig um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Aufwendungen zu Anschaffungskosten oder (anschaffungsnahen) Herstellungskosten führen. In diesen Fällen wirken sich Aufwendungen nur über die (langjährige) Gebäudeabschreibung steuermindernd aus. Zur Abgrenzung gab es bisher ein viel zitiertes Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2003. Dieses Schreiben wurde nun (endlich) ersetzt.
Beachten Sie — Das neue Schreiben ersetzt zudem ein Schreiben aus 2017 mit Ausführungen zu anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz (EStG).
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AUSGABE: MRK 3/2026, S. 0 · ID: 50705854
