Für alle SteuerpflichtigenDoppelte Haushaltsführung: Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR-Grenze
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland sind die Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung (1.000 EUR-Grenze) als Werbungskosten abzugsfähig. Damit hat der Bundesfinanzhof der anderslautenden Ansicht der Finanzverwaltung ausdrücklich widersprochen.
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AUSGABE: MRK 3/2026, S. 0 · ID: 50705832
