Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. MK Mietrecht kompakt
  3. Stilllegung einer Müllabwurfanlage nicht durch Mehrheitsbeschluss

MKMietrecht kompakt

WohnungseigentumStilllegung einer Müllabwurfanlage nicht durch Mehrheitsbeschluss

18.09.20242193 Min. Lesedauer IWW

| Die Stilllegung einer Müllabwurfanlage kann nicht durch einen Mehrheitsbeschluss erreicht werden. Darin liegt weder eine Gebrauchsregelung nach § 19 WEG noch eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG (AG Königstein 21.12.23, 21 C 833/23 WEG, Abruf-Nr. 243731). |

Es verstoße gegen ordnungsgemäße Verwaltung (§ 18 Abs. 2 WEG), wenn gemeinschaftliches Eigentum nur durch Mehrheitsbeschluss dem Gebrauch entzogen wird, also die Grenzen der bloßen Gebrauchsregelung oder baulichen Änderung überschritten werden. Der Fall sei eher vergleichbar mit einer Änderung der Teilungserklärung, so das AG. Eine solche bedürfe der Einstimmigkeit und Bewilligung aller Betroffenen (AG Hamburg-Altona 11.1.22, 303c C 10/21).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: MK 10/2024, S. 181 · ID: 50155329

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2024
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte